Allgemeine Geschäftsbedingungen SILO SERVICE Bernd Pragst

1. Die Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich entgeltlicher und unentgeltlicher Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Auftragnehmer nicht nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringt.

2. Vereinbarungen zwischen Kunden und Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Kunde einen Auftragsschein unterzeichnet oder von Seiten des Auftragnehmers eine unwidersproche schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. Der Auftragsschein bzw. die Auftragsbestätigung sind für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reinigung/Wartung maßgebend.

3. Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend. Die zu dem Angebot gehärenden Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Leistungen und Betriebskosten werden als Durchschnittswerte angegeben. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

II. Kostenvoranschlag, Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

1. Wünscht der Kunde vor Ausführung des Auftrages einen Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden; dies gilt insbesondere dann, wenn in diesem Zusammenhang Arbeiten an der zu reinigenden bzw. zu wartenden Anlagen durchgeführt wurden. Im Falle der Auftragserteilung werden im Rahmen der Abgabe des Kostenvoranschlages berechnet Leistungen nicht nochmals berechnet.

2. Der entstandene und zu belegene Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Kann ein Auftrag aus Gründen nicht ausgeführt werden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist der entstandene Aufwand dennoch vom Kunden zu tragen. Dies gilt insbesondere:

  • wenn der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
  • wenn die Freiheit der Zuwegung nicht gewährleistet ist;
  • wenn der Vertrag während der Durchführung gekündigt wird.

III. Preise

1. Bei der Berechnung der Reinigung/Wartung sind die Preise für Arbeitsleistungen und Sonderleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Das gleiche gilt für Mehraufwendungen (manuelle Vorreinigung, Wartungs- und Zugangsarbeiten, Wartezeiten u.ä.m.). Wird die Reinigung/Wartung aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

2. Soweit gewünscht und möglich, werden dem Kunden bei Vertragsschluß die voraussichtlichen Reinigungs- bzw. Wartungskosten angegeben. Stellt sich während der Auftragsdurchführung heraus, daß die Reinigung/Wartung zu den angegebenen oder veranschlagten Kosten nicht durchgeführt werden kann oder daß zusätzliche Arbeiten notwendig sind, so ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn die angegebenen oder veranschlagten Kosten um mehr als 15 % überschritten werden.

3. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, die insoweit zusätzlich zu Lasten des Kunden berechnet wird.

IV. Zahlung

1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsschluß Vorauszahlung bis zur Höhe der veranschlagten oder voraussichtlichen Kosten zu verlangen.

2. Die Zahlung ist bei Abnahme und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung sofort ohne Skonto zu leisten.

3. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung seitens des Auftragnehmers oder eine Beanstandung seitens des Kunden müssen schriftlich spätestens vier Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

4. Eine Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Auftragnehmer bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenanspräche des Kunden ist nicht statthaft.

XI. Verjährung

Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt X 3 a – e gelten die gesetzlichen Fristen.

XIII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für die Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist Neubrandenburg. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch im allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage zu erheben.